Parkregelung in der Bischof-Bernhard-Straße
Der Bezirksausschuss Dringenberg/Siebenstern informiert:
Information der Stadt Bad Driburg vom Amt Tiefbau + Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren,
im letzten Jahr wurde die Bischof-Bernhard-Straße in Bad Driburg, Dringenberg, ausgebaut. Neben der Fahrbahnsanierung wurde auch ein höhengleicher, gepflasterter Seitenstreifen angelegt.
Dieser Seitenstreifen führte bei den Anwohnern zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Parkregelung.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Höxter als zuständige Straßenverkehrsbehörde, hat dieser die Bezirksregierung Detmold, hinzugezogen. Die Bezirksregierung hat daraufhin folgende Regelung mitgeteilt:
- Es handelt sich um Gehwege, wenn die Fahrbahn durch Bordanlagen getrennt ist.
- Wenn die Fahrbahn nur durch die Entwässerungsrinne vom Pflasterbereich getrennt ist, handelt es sich um einen Seitenstreifen.
Für einen Seitenstreifen gilt eine Mischnutzung (Parken, Gehen, Aufenthalt), wenn nichts anderes durch Verkehrszeichen oder Markierung geregelt ist.
Die Bischof-Bernhard-Straße wurde mit einem höhengleichen Seitenstreifen ausgebaut, daher ist das Parken, Gehen und der Aufenthalt dort gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sonntag
(Amt Tiefbau + Umwelt)