Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Gerichtsstätte des Mittelalters – Kapelle des hl. Liborius

Schonlau – Freigericht und Versammlungsort

Der Name Schonlau erscheint 1264 als „Sconloe“ und wird als Wüstung bezeichnet. In späteren Quellen findet sich „Schoen Loeh“. Der Wortteil loh bezeichnet einen Hain oder ein hochliegendes, weithin sichtbares Gehölz – vermutlich ein kleiner Wald auf der Höhe, der dem Ort seinen Namen gab.

Schon früh war die Gerichtsbarkeit in Dringenberg geregelt. In der zweiten Stadtrechtsurkunde von 1330 verlieh Gründerbischof Bernhard V. zur Lippe dem Pfarrer das Recht, das geistliche Sendgericht über die Bürger zu halten, damit kein Einwohner außerhalb der Stadt vor Gericht gezogen werden konnte. Die Stadt besaß die niedere Gerichtsbarkeit; ein Stadtrichter wird bereits 1323 erwähnt. Im 16. Jahrhundert ging die Gerichtsbarkeit an Bürgermeister und Rat über, die Ratsherren bildeten das Schöffenkollegium.

Das Freigericht Dringen wird 1319 erstmals genannt, der Freistuhl Schonlau 1414. An den Freigerichten wurden schwere Vergehen verhandelt: Glaubensabfall, Kirchenraub, Brandstiftung, Fälschung, Diebstahl, Rehfrevel und Mordbrand. Die Freigrafen waren bischöfliche Beamte und dem Landdrost unterstellt. Montag nach Fronleichnam wurden die Städte und Dörfer zur Schonlau – bei schlechtem Wetter ins Rathaus – zitiert, um ihre Klagen vorzubringen. Ein Freischöffe eröffnete das Verfahren mit den Worten: „Nach anerkanntem alten Recht erlaube ich Recht und verbiete Unrecht.“

1642 wird die Schonlau als höchster bischöflicher Freistuhl des Oberamtes Dringenberg bezeichnet. Zahlreiche Orte waren dienstpflichtig. 1676 setzte Fürstbischof Ferdinand den letzten Freigrafen ein. Die freien Stuhlgerichte wurden 1763 aufgehoben; ihren Höhepunkt hatten sie im 15. Jahrhundert erreicht.

Auf der Schonlau tagten nicht nur die Gerichte. Auch der Paderborner Landtag versammelte sich dort: Domkapitel, Ritter und Bürgermeister der freien Städte berieten unter freiem Himmel über Angelegenheiten des Landes.

Die Liboriuskapelle auf der Schonlau

Das Waldgrundstück Schonlau gehörte früher den Stiftsdamen von Neuenheerse. Der zugehörige Stiftshof wurde im 18. Jahrhundert an die Familie Wippermann verpachtet und später von Johannes Schmidt übernommen, der ihn 1792 an die Familie Schoenkaes verkaufte. Mit der Separation 1869 erhielt die Familie als Abfindung das 51 Morgen große, abgeholzte Waldstück Schonlau – verbunden mit der Verpflichtung, den Gottesdienst an der Kapelle dauerhaft zu ermöglichen.

Wann die erste Kapelle entstand, ist nicht überliefert. Im Visitationsbericht von 1656 wird sie nicht erwähnt. Eine steinerne Kanzel trägt die Inschrift: 1675 den 17. May hat Conrat Becke dies in die Ehr Gottes machen lassen. Vermutlich entstand die Kapelle zwischen 1656 und 1675. 1749 wurde ihre Renovierung angemahnt; 1751 waren die Schäden behoben. 1780 errichtete der Magistrat Dringenberg die Kapelle neu. Die Balkeninschrift über dem Eingang weist sie als Liboriuskapelle aus; die Großbuchstaben ergeben die Jahreszahl 1780.

1889/90 erfolgte eine umfassende Renovierung, bei der Schreiner Anton Dietz das Glockenhäuschen fertigte. Die Glocke trägt die Inschrift: Geschenkt von J. C. A. Seidensticker – 1867 – PAX TECUM. Weitere Instandsetzungen folgten 1914, 1982 sowie 2004/05, zuletzt mit großer Eigenleistung Dringenberger Bürger.

Am Dienstag vor Christi Himmelfahrt kommen die Gemeinden Altenheerse, Dringenberg, Fölsen und Gehrden in Prozessionen zur Schonlau; bis 1886 auch Willebadessen. Diese Tradition ist bereits 1673 belegt. In der Liboriuswoche wird an der Kapelle eine heilige Messe gefeiert, geleitet vom Pastor aus Dringenberg und begleitet von Geistlichen der Nachbargemeinden.

Text: I Pape, 2026

Back to top